Im Fundbüro der Stadt Castrop-Rauxel können Sie gefundene Gegenstände abgeben und verlorene Gegenstände melden. Sowohl die Meldung als auch die Abgabe von Fundsachen ist kostenlos. Die gesetzliche Aufbewahrungszeit beträgt sechs Monate.
Der*die Finder*in kann einen Eigentumserwerb bei Abgabe der Fundsache anmelden. Dieser Eigentumserwerb tritt ein, wenn der*die Eigentümer*in die Fundsache nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist als sein Eigentum in Empfang nimmt.
Die Verwahrungsgebühr richtet sich nach dem Wert der Fundsache.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, bringen Sie diesen bitte kurzfristig ins Fundbüro und vereinbaren dazu bitte vorab einen Termin. Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben wurden und an denen keine Fundrechte geltend gemacht worden sind, gehen in das Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel über und werden versteigert oder vernichtet.
Onlineversteigerungen der Fundsachen mit abgelaufener Aufbewahrungsfrist finden einmal jährlich statt und werden rechtzeitig vorher unter anderem in der örtlichen Tagespresse bekanntgegeben.
Eigentümer*innen gefundener Ausweise oder Geldbörsen mit Hinweisen werden persönlich angeschrieben.
Online-Fundbüro
Alternativ können Sie auch ganz bequem das Online-Fundbüro der Stadt Castrop-Rauxel nutzen.
Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2379
E-Mail ordnungswesen@castrop-rauxel.de