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Bauplan mit Grundriss, auf dem ein Maßstab, ein Bleistift sowie eine aufgerollte Zeichnung liegen

Bei der Errichtung oder der (Nutzungs-)Änderung von baulichen Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung sind vor Baubeginn regelmäßig Baugenehmigungen einzuholen. Zur Klärung, ob überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist oder welche Unterlagen hierfür benötigt werden, können Sie zuvor einen Termin in der Bauberatung vereinbaren. 

Bitte achten Sie bei Einreichen eines Antrags auf Vollständigkeit der Unterlagen, um eine zügige Bearbeitung und einen reibungslosen Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu ermöglichen. Nach Eingang Ihrer Unterlagen wird Ihr Antrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen vorgeprüft, hieraus können sich Nachforderungen ergeben. Sollten diesen nicht Folge geleistet werden, wird Ihr Antrag zurückgewiesen. 

Auch bei Unvollständigkeit und erheblichen Mängeln kann die Bauaufsichtsbehörde den Antrag kostenpflichtig zurückweisen (§ 72 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW). Diese Zurückweisung findet innerhalb des Vorprüfverfahrens statt. 

Vollständige Anträge werden nach der Vorprüfung von den Mitarbeitenden im Detail geprüft und ggf. in verschiedene Fachressorts zur Einholung von Stellungnahmen weitergeleitet. Infolge der Bearbeitung dort können sich weitere Nachforderungen ergeben.

Häufig gestellte Fragen

Zu den bauaufsichtlichen Verfahren zählen unter anderem die folgenden Bauantragsformen:

  • vereinfachtes Genehmigungsverfahren /Genehmigungsverfahren (Vollverfahren)
  • Anzeigeverfahren (Abbruchanzeigen)
  • Vorbescheid
  • Grundstücksteilung
  • Abgeschlossenheitserklärungen

Hinweise zu Art und Anzahl der einzureichenden Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Antragsformularen. Grundsätzlich sind die Unterlagen mindestens dreifach einzureichen, sofern im jeweiligen Einzelfall nichts Anderes vermerkt worden ist.

Planen Sie ein gewerbliches oder industrielles Bauvorhaben? In diesem Fall sichert Ihnen die Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit der Bauordnung eine zusätzliche Beratung und Unterstützung zu.

Alle Formulare und Vordrucke für Vorhaben

Im Bauportal NRW finden Sie die jeweils Informationen und Hilfen für Ihr aktuelles Vorhaben. Auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW finden Sie Anlagen zur Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen sowie Vordrucke  für Bauanträge. 

Links
Kontakt

Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

Tel. 02305/ 106-2774
E-Mail Bauordnung@castrop-rauxel.de 

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