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Entschärfte Weltkriegsbombe im Kofferraum

Die Abteilung Kampfmittel

Die Abteilung Kampfmittel (Fachabteilung) ist im Jahr 2023 von der Feuerwehr zum Bereich Ordnung gewechselt. Seitdem werden alle Anfragen zu Kampfmitteln und Anmeldungen zur Kampfmittelüberprüfung auf dem Stadtgebiet von Castrop-Rauxel durch die Fachabteilung im Bereich Ordnung angenommen und bearbeitet. 

Der Begriff Kampfmittel umfasst nicht nur Weltkriegsbomben, sondern beispielsweise auch Gewehre, Granaten, Munition oder Minen. 

Häufig gestellte Fragen

Ob und in welchem Umfang eine Fläche auf Kampfmittel überprüft werden muss, ist von vielen Faktoren abhängig. In erster Linie geben Luftbildauswertungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) der Bezirksregierung Arnsberg Aufschluss darüber, ob eine Fläche einer Kampfmittelbelastung unterliegt und welche Überprüfungsmaßnahmen auf der beantragten Fläche notwendig sind, um eine mögliche Gefahr auszuschließen. 

Im Rahmen eines Bauantrages wird das zu bebauende Grundstück immer auf eine Kampfmittelbelastung überprüft. Der Grundstücksbesitzer wird daraufhin über die ausgewertete Belastung und die notwendigen Maßnahmen von der Fachabteilung informiert und bei Bedarf beraten.

In Einzelfällen kann eine Luftbildauswertung auch ohne einen Bauantrag durch den Grundstücksbesitzer erfolgen. Dazu kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung.

 

  • Flächen, in denen keine bekannte Belastung vorhanden ist: Auf diesen Flächen sind keine Überprüfungsmaßnahmen erforderlich.
  • Flächen mit flächiger Kampfmittelbelastung im Bombenabwurfgebiet oder im Beriech von ehemaligen Schützengräben und Beschuss mit Kleinmunition/Granaten: Auf diesen Flächen ist eine Oberflächendetektion/-sondierung durch den KBD erforderlich.
  • Stellen mit einem möglichen Blindgängerverdachtspunkt (VP): In diesem Bereich ist eine Bohrlochdetektion/-sondierung notwendig. Hierfür werden innerhalb eines Sicherheitsradius 37 Bohrlöcher mit einer Tiefe von 8 Metern eingebracht und die Bohrungen mit einer Sonde durch den KBD überprüft.
  • Stellen mit einem Verdachtsmoment (VM): VM sind konkretere Hinweise auf einen metallischen Körper. Dieser ergibt sich aus einer Flächen- oder Bohrlochdetektion/-sondierung. Diese VM werden durch einen sogenannten feststellenden Bodeneingriff in Form von Aufgrabungen durch den KBD überprüft.

Die Anträge auf Luftbildauswertung, Flächen- oder Stellenüberprüfung müssen Sie bei der Fachabteilung stellen. Dies kann per Post oder E-Mail (im PDF-Format) erfolgen. Die Kommunikation mit dem KBD erfolgt immer über die Fachabteilung des Bereichs Ordnung. Die Auswertung der Flächen und notwendigen Unterlagen erhalten Sie dann per Post durch die Fachabteilung.

Nach der spezifischen Überprüfung erhalten Sie von der Fachstelle Informationen über mögliche weitere Maßnahmen oder die Freigabe der Fläche.

Grundsätzlich gilt: Das Überprüfen und Suchen nach Kampfmitteln ist nur dem KBD oder speziellen durch den KBD beauftragten Firmen erlaubt. Dazu zählt auch der einfache Eingriff in den Boden, wenn dem*der Grundstücksbesitzer*in die Flächenbelastung bekannt ist.

Sollten Sie bei Erdarbeiten ein verdächtiges Objekt, das ein Kampfmittel sein könnte, entdecken, stoppen Sie bitte sofort die Arbeiten und bewegen das Objekt nicht! Informieren Sie umgehend die Fachabteilung Kampfmittel über die Feuerwehr (112) oder Polizei (110). Diese werden die Fachabteilung oder den Rufbereitschaftsdienst über den Fund informieren.

Für die reine Suche und das Beseitigen von Kampfmitteln fallen derzeit in NRW keine Kosten an.

Der*die Antragsteller*in muss jedoch mögliche Kosten für vorbereitende, begleitende und nachbereitende Arbeiten übernehmen. Was das im Einzelfall bedeutet, wird im Bedarfsfall im Beratungsgespräch erläutert. 

Kontakt

Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel