Die Stadt Castrop-Rauxel ist bemüht, ihre Webpräsenz im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webpräsenz www.castrop-rauxel.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webpräsenz ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise barrierefrei. 

Zur Erreichung der Konformitätsstufe A fehlt auf wenigen Seiten die Überarbeitung der Überschriften-Reihenfolge. Die Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte, WCAG 2.1" soll in Kürze erreicht werden.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.04.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage der Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit unter Zuhilfenahme der Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH Eye-Able®. 

Feedback und Kontaktangaben

Sie sind auf www.castrop-rauxel.de auf Inhalte gestoßen,

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind?

Bitte lassen Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen, Kritik, über unser Kontaktformular zukommen. Wählen Sie als Empfänger "Barriere melden".  

Die zuständige Stelle, die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist, ist die Pressestelle des Stadt Castrop-Rauxel.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Castrop-Rauxel nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT) bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, auf Internetseiten öffentlicher Stellen hinzuweisen, die nicht barrierefrei sind.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Die Ombudsstelle ist per E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de zu erreichen.

Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den 
Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen prüft die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik, um eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.

Die Überwachungsstelle ist beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eingerichtet.

Die Überwachungsstelle ist per E-Mail ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de zu erreichen.

Weitere Informationen über die Überwachungsstelle finden Sie auf den 
Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen