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Kaufvertrag, der auf einem Tisch liegt mit angebundenem Schlüssel

Um die Ausübung eines Vorkaufsrechts zu prüfen, beziehungsweise Ihnen ein Negativattest über die Nichtausübung zu erstellen, müssen Sie nach der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. Sofern ein Vorkaufsrecht nicht besteht oder die Gemeinde von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, stellt der Bereich Stadtplanung und Bauordnung auf Antrag der Beteiligten darüber ein Zeugnis (Negativattest) zur Vorlage beim Grundbuchamt aus. Das Zeugnis ist nach der städtischen Verwaltungsgebührensatzung gebührenpflichtig. Es kostet 45 Euro pro Flurstück.

Kontakt

Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

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