Online zum Kindergartenplatz
In welcher Kita ein Kind bereut wird, richtet sich nach dem Wunsch der Eltern und der Kapazität der Einrichtung. Sollten alle Plätze in den ausgewählten Kitas belegt sein, erhalten Sie als Eltern zu einem festen Stichtag eine Mitteilung der Stadt.
Bei der Vormerkung durch das Online-Verfahren ist nicht ausschlaggebend, wann die Eltern ihr Kind anmelden! Denn erst im Januar eines jeden Kita-Jahres wird jede Einrichtung für sich über die Annahme der Kinder entscheiden und Sie informieren.
Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, hilft hier die "Servicestelle Kita-Navigator" des Jugendamtes weiter.
Bei negativem Bescheid unbedingt Bedarfsanzeige abgegeben
Falls Sie für das Kita-Jahr keine Zusage für einen Kindergartenplatz bekommen, sondern im Februar einen negativen Bescheid erhalten haben, setzten Sie sich bitte unbedingt mit der Servicestelle Kita-Navigator in Verbindung und geben Sie eine Bedarfsanzeige für ihr Kind ab, damit Sie im Verfahren bleiben beziehungsweise lassen Ihr Kind für das nächste Kita-Jahr vormerken.
Häufig gestellte Fragen
Die Portraits der Kitas, die die wichtigsten Informationen über die einzelnen Einrichtungen im Kita-Navigator zusammengefasst darstellen, verschaffen einen guten ersten Eindruck und erleichtern Ihnen die Entscheidung, welche Kita für Ihr Kind in Frage käme.
Zudem bieten die Kindertageseinrichtungen jedes Jahr im September und Oktober Tage der Offenen Tür an, an denen Sie als Eltern mit Ihren Kindern die Einrichtung besichtigen und die Erzieher*innen und die Leitungen kennenlernen können.
Sobald die Termine für ein Jahr feststehen, finden Sie sie auf der Übersichtsseite zum Thema Kinderbetreuung.
Die Vergabe der Plätze in Kindertageseinrichtungen erfolgt nach bestimmten Kriterien. Seit 2018 gelten für die städtischen Kitas neue, objektive und transparente Vergabekriterien, um eine ordnungsgemäße und einheitliche Aufnahme sicherzustellen.
Gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz berücksichtigen die Kriterien unter anderem die unterschiedlichen Lebenssituationen von Erziehungsberechtigten (zum Beispiel Alleinerziehende oder Haushalte, in denen beide Erziehungsberechtigte einer Beschäftigung nachgehen) und die zeitlichen Beschäftigungsverhältnisse. Auch Geschwisterkinder werden berücksichtigt.
Die Aufnahmekriterien, die in einer detaillierten Übersicht im Downloadbereich zu finden sind, gelten für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Für die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe können die Aufnahmekriterien als Empfehlung und Orientierung gelten.
Gemäß § 9a Abs. 6 KiBiz ist für die Vereinbarung von Aufnahmekriterien für Kindertageseinrichtungen der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.
In allen städtischen Tageseinrichtungen hatte der Rat der Tageseinrichtung getagt und den Vergabekriterien für das Aufnahmeverfahren verbindlich zugestimmt. Der Jugendhilfeausschuss stimmte in seiner Sitzung im Juni 2018 den einheitlichen Vergabekriterien für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ebenfalls zu.
Das Dokument steht Ihnen weiter unten als Download zur Verfügung.
Sprechzeiten
Haus der Jugend und Familie
Bochumer Straße 17
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2528
E-Mail kita-navigator@castrop-rauxel.de