Baulastenauskunft
Sollte Ihr Grundstück mit Baulasten belastet oder begünstigt sein, benötigen Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. Diese können Sie mit dem Antrag und einem aktuellen Grundbuchauszug aus dem Sie als Eigentümer*in hervorgehen beantragen. Sollten Sie nicht Eigentümer*in sind, benötigen Sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers / der Eigentümerin.
Baulasteintragung
Die Eintragung einer Baulast erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens, um die Genehmigungsfähigkeit herzustellen (z.B. Abstandflächen, Wegerechte für Erschließung). Sollten Sie eine Baulast eintragen lassen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Eintragung einer Baulast
- Amtlicher Lageplan in mind. 4-facher Ausfertigung
- Grundbuchauszug des belasteten Grundstücks (nicht älter als 3 Monate)
Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach den entsprechenden Tarifstellen der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebONRW).
Für alle Bauanträge werden bei Vorhandensein einer Baulast amtliche Lagepläne notwendig.
Löschung einer Baulast
Die Löschung einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis ist nur möglich, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Baulast besteht. Die Bauaufsichtsbehörde erklärt den Verzicht auf eine Baulast. Vor dem Verzicht der Bauaufsichtsbehörde werden der Verpflichtete und der Begünstigte der Baulast angehört (§ 85 Absatz 3 BauO NRW).
Die Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Die Gebühr für die Löschung einer Baulast beträgt 50,00 Euro bis 250,00 Euro. Sie ist grundsätzlich von den Antragstellenden zu tragen.
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