Der Paragraph § 62 der Bauordnung NRW listet die sogenannten verfahrensfreien Vorhaben auf.
Verfahresfreie Bauvorhaben
Garagen oder überdachte Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 30 m2
Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe von bis zu 4,50 m, Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen bis 30 m2 etc.
Gartenlauben nach Bundeskleingartengesetz
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern
Wichtig
Nur, weil für ein Vorhaben nach den Vorgaben der Bauordnung keine Genehmigung erforderlich ist, kann es doch bestimmten anderen Vorgaben unterliegen, die zu beachten sind zum Beispiel wenn Abstandsflächen oder Höhenvorgaben nach BauO NRW zu beachten sind oder es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.
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