Sie sollen dem Gericht helfen, den jungen Menschen richtig zu beurteilen und eine angemessene Maßnahme zu finden, die zu einer positiven Weiterentwicklung der Persönlichkeit führen soll.
Hierzu fertigen sie über die jeweilige Lebenssituation und die bisherige Entwicklung des jungen Beschuldigten für das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft einen Bericht an.
Der Grundgedanke des Jugendgerichtsgesetzes ist die Erziehung – nicht die Strafe!
Die Fachkräfte können ihre Aufgaben nur dann erfüllen, wenn sie Gespräche mit den betroffenen Jugendlichen und ihren Eltern führen.
Für Probleme, die zu der Straftat geführt haben oder die aus der Straftat entstanden sind, bieten die Fachkräfte Beratung und Hilfe an. Bei der Erfüllung der vom Jugendgericht verhängten Maßnahmen sind sie behilflich, zum Beispiel wenn es darum geht, eine Arbeitsauflage zu ermittelt oder einen Schaden zu regulieren.
Auch nach dem Abschluss des Strafverfahrens stehen die Fachkräfte zur Verfügung, wenn weitere Beratungen und Hilfen notwendig sind und gewünscht werden.
Haus der Jugend und Familie
Bochumer Straße 17
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2564
E-Mail juhis@castrop-rauxel.de
Haus der Jugend und Familie
Bochumer Straße 17
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2532
E-Mail juhis@castrop-rauxel.de
Haus der Jugend und Familie
Bochumer Straße 17
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2581
E-Mail juhis@castrop-rauxel.de