Image
Bebauungsplan von Am Wetterschacht

Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Text festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Der Bebauungsplan enthält in der Regel den eigentlichen Plan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000, Festsetzungen durch Text und die Zeichenerklärung. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen. 

Im CasGeoportal sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne im Stadtgebiet hinterlegt und können eingesehen werden. Auch relevante Satzungen zum Bau- und Wohnungswesen können Sie hier einsehen.

Die Festsetzungsmöglichkeiten für Bebauungspläne sind im Baugesetzbuch angegeben. Dazu gehören unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohngebäude mit höchstens drei Vollgeschossen), die Bauweise, Flächen für Sport- und Spielanlagen, Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind und Verkehrsflächen.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, wobei zwei Arten der Bürgerbeteiligung vorgeschrieben sind. Das Baugesetzbuch schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine „ortsübliche Bekanntmachung" vor, die im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel erfolgt. Zudem werden im Rahmen der Bürgerbeteiligungen die Unterlagen im Internet bereitgestellt.

Vereinfacht erfolgt der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens in folgenden Phasen:

1. Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens
(Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung)

  • Zielsetzung, Vorentwurf

2. Frühzeitige Beteiligung

  • Öffentlichkeit
  • Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

3. Planerarbeitung

  • Anpassen des Entwurfs
  • Untersuchungen und Gutachten
  • Erarbeitung des Rechtsplans

4. Zweite Beteiligung

  • Öffentlichkeit über Bekanntgabe im Internet und öffentliche Auslegung
  • Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

5. Satzungsbeschluss

  • Abwägung
  • Satzungbeschluss durch den Rat der Stadt
  • Bekanntmachung im Amtsblatt

6. Nach Abschluss des Verfahrens

Erst nach Abschluss des Verfahrens sind die Bebauungspläne rechtskräftig. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne inklusive der Begründungen können über das Geoportal eingesehen werden.

Einsichtnahme in den Bebauungsplan

Die Einsichtnahme ist kostenlos; die Gebühr für einen Druck beträgt 27 EUR.

Lagebezeichnung (Straße/Hausnummer) oder Katasterbezeichnung (Gemarkung/Flur/Flurstück)

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob für den Bereich ein Bebauungsplan vorliegt.

Kontakt

Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

Das könnte Sie auch interessieren

Image
Flächennutzungsplan
Stadtplanung
Flächennutzungsplan
Image
Ansicht auf Sitze im Ratssaal
Rathaus
Satzungen