Ausschüsse
Die Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses ergeben sich aus den §§ 59,60 der GO NRW. Außerdem entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über Angelegenheiten des Rates, die dieser gemäß § 41 Absatz 2 GO NRW übertragen hat.
Der Haupt- und Finanzausschuss überwacht die Finanzwirtschaft der Eigenbetriebe, der Eigengesellschaften und der Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Stadt mehrheitlich beteiligt ist und ihre Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Außerdem entscheidet er über über Weisungen von finanzieller Relevanz gemäß § 113 Absatz 1 GO NRW an Vertreter der Stadt in Eigengesellschaften und wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, sofern nicht der Rat nach § 41 Absatz 1 GO NRW entscheidungsbefugt ist.
Gemäß § 59 Absatz 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde. Er bedient sich hierbei des Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches besteht.
Die Betriebsausschüsse entscheiden in Angelegenheiten des Rates der Stadt, die dieser gemäß § 41 Absatz 2 GO NRW ihnen übertragen hat.
Die Betriebsausschüsse beraten Vorlagen aus den ihnen zugeordneten Bereichen, die in die Entscheidungskompetenz des Rates gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe a bis t GO NRW fallen.
Betriebsausschuss 1 ist zuständig für Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr.
Betriebsausschuss 2 ist zuständig für Familie, Jugend, Soziales und Bildung.
Betriebsausschuss 3 ist zuständig für Planen, Bauen und Wohnen.
Der Jugendhilfeausschuss ist das zentrale Gremium, in dem Jugendhilfe koordiniert, geplant und gesteuert wird.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bei allen umweltrelevanten Themen zu beteiligen und bei der Beschlussempfehlung bestimmter Themen dem Betriebsausschuss 3 vorgeschaltet.
Der Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport tagt öffentlich und wechselnd in verschiedenen Stadtteilen. Tag und Ort der nächsten Sitzung werden jeweils rechtzeitig vorher online und über die Zeitungen angekündigt.
Dem Gremium gehören neben Vertretern der Ratsfraktionen auch beratende Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ehemals Integrationsrat) und dem Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa), dem Stadtsportverband und der Stadtteilvereine an.
Schwerpunkt des Ausschusses sind die Belange der Bürgerinnen und Bürger, ehrenamtlich Engagierter, Vereinen und insbesondere der Sport. Es besteht gleichzeitig die Möglichkeit zum Bürgerdialog, also zur Diskussion zwischen Bürger*innen, Ausschussmitgliedern und Vertretern der Verwaltung über aktuelle Themen.
Jeder kann Vorschläge und Bedenken einbringen. Vereine und Bürgerinnen und Bürger können Themenvorschläge zur Tagesordnung machen, über die die Verwaltung berichten soll.
- Die Tagungsorte finden bei und mit den Vereinen statt, diese können sich auch vorher anmelden.
- Zur Sitzung werden möglichst auch Vertreterinnen und Vertreter des jeweiligen Verbandes oder eines Experten zu bestimmten Themen des Gastgebervereins eingeladen.
- Vereine können im Vorfeld niederschwellig Anfragen stellen die im Ausschuss behandelt werden.
- Weiterhin gilt ein Rederecht für die Bürger*innen und die Vertreter*innen der Vereine außerhalb der Einwohnerfragestunde.
- Informationen zum Bürgerbudget sind ein fester Tagesordnungspunkt.
- Halbjährlicher Bericht zu den Bürger*innenanliegen innerhalb der Verwaltung.
Der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung ist unter anderem zuständig für Stadtentwicklungskonzepte, die Wirtschaftsförderung, das Stadtmarketing und das Voranbringen der Digitalisierung.
Der Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität beschäftigt sich vor allem mit der Optimierung der Bedingungen für eine Teilhabe von Senioren sowie Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben (zum Beispiel in Themen der Mobilität, barrierefreien Umwelt, etc.) und der Schärfung des öffentlichen Bewusstseins für das Erkennen von Behinderungen und Benachteiligungen im Alltag.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die erhobenen Einsprüche und die Gültigkeit der Kommunalwahl und der Integrationsratswahl von Amts wegen vorzuprüfen und dem Rat einen Vorschlag für dessen endgültigen Beschluss vorzulegen.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ehemals Integrationsrat) kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Insbesondere beschäftigt er sich mit der Lösung der Probleme, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft ergeben.
Beiräte
Der Beirat für Kunst und Stadtgestaltung berät über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes und des öffentlichen Raumes aus architektonischer, städtebaulicher und künstlerischer Sicht von erheblicher Bedeutung sind. Alle vom Beirat für Kunst und Stadtgestaltung erarbeiteten Empfehlungen sind den politischen Gremien im Rahmen ihrer Beratungen als Abwägungsmaterial vorzulegen.
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