Häufig gestellte Fragen zur Einschulung allgemein
Sie dürfen die Schule im Grundsatz frei auswählen. Jedoch ist zu beachten, dass nach derzeit geltendem Schulrecht die Aufnahme in eine Schule abgelehnt werden kann, wenn etwa ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist, also nicht genügend Schulplätze vorhanden sind.
Schauen Sie gern noch einmal in die Übersicht aller Schulen in Castrop-Rauxel.
Jedes Castrop-Rauxeler Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule in Castrop-Rauxel. Dies gilt, je nach Wunsch, sowohl für die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule, von denen es neun gibt, als auch für die nächstgelegene katholische Bekenntnisgrundschule - zwei an der Zahl.
Nächstgelegene Grundschule ist die mit dem kürzesten Fußweg von der Wohnung bis zum (nächstgelegenen) Eingang des Schulgrundstücks.
Die Anmeldungen für die Klasse 1 der Grundschule finden jährlich in den beiden Wochen vor den Herbstferien statt. Die Anmeldezeitfenster sind bei den jeweiligen Grundschulen unterschiedlich und müssen hier individuell angefragt werden.
Etwa vier Wochen vorher erhalten Sie als Eltern schulpflichtiger Kinder ein Informationsschreiben der Stadtverwaltung, in dem Sie unter anderem gebeten werden, frühzeitig einen Anmeldetermin mit der gewünschten Grundschule zu vereinbaren (am besten telefonisch).
Alle Eltern, die ihr Kind anmelden wollen, erhalten auch einen Termin.
Beim Anmeldeverfahren gilt nicht das Prinzip "first come, first served" oder "wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Für die letztliche Auswahl der Kinder, die einen Platz bekommen, macht es keinen Unterschied, wann das Kind den Anmeldetermin hatte.
Wichtig ist: Sollten Sie den Termin erst nach den offiziellen Anmeldewochen wahrnehmen können, weil es zuvor nicht möglich gewesen sein sollte, muss dieser bis spätestens zum 15. November des Einschulungsvorjahres nachgeholt werden. Dies ist der landesweite Endtermin zur Anmeldung. Andernfalls verlieren Sie Ihren Anspruch auf die nächstgelegene Schule, sofern Sie diese ausgewählt haben.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wann die Aufnahmebescheide verschickt werden, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wunschschule.
Am Tag der Anmeldung wird mit jedem Kind ein kleines Schulspiel durchgeführt, um zu schauen, was das Kind schon alles kann und an welchen Stellen es noch ein bisschen üben muss. Das Schulspiel enthält verschiedene Aufgaben zu unterschiedlichen Bereichen (zum Beispiel sich selbst malen, den eigenen Namen schreiben, balancieren, einen Ball fangen, zählen, Mengen erfassen und vieles mehr).
Sie als Eltern melden in dieser Zeit das Kind an, können Fragen klären und bekommen wertvolle Informationen rund um die Schule.
Ja. Nach derzeit geltendem Schulrecht kann die Aufnahme in eine Schule abgelehnt werden, wenn etwa ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist, also nicht genügend Schulplätze vorhanden sind.
Wenn Ihr Anmeldegesuch von der Wunschschule abgelehnt wird, stehen Sie in der Pflicht, Ihr Kind an einer anderen Grundschule mit noch vorhandener Aufnahmekapazität, also freien Plätzen anzumelden.
Wenn Sie bis Juli eines Jahres nach Castrop-Rauxel gezogen und entsprechend im Bürgerbüro angemeldet worden sind, erhalten Sie Ende August / Anfang September automatisch ein Informationsschreiben der Stadtverwaltung mit allen erforderlichen Informationen zur Grundschulanmeldung im kommenden Jahr.
Ziehen Sie später im Jahr oder erst im Jahr der Einschulung nach Castrop-Rauxel, kontaktieren Sie entweder direkt Ihre Wunschschule oder erfragen Sie bei der Schulverwaltung unter Tel. 02305 / 106-2413 Informationen zur Anmeldung.
Melden Sie sich in diesem Fall einmal beim Bereich Schule unter Tel. 02305 / 106-2413 oder per E-Mail an schulverwaltung@castrop-rauxel.de.
An den Tagen der offenen Tür können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind vor den tatsächlichen Schulanmeldungen einen Eindruck der verschiedenen Angebote und pädagogischen Konzepte verschaffen und mit den jeweiligen Ansprechpersonen ins Gespräch kommen. Die Termine im Jahr 2026 für Eltern und Kinder, die zum Schuljahr 2027/28 eingeschult werden, stehen noch nicht fest.
Häufig gestellte Fragen zum Zeitpunkt der Einschulung
Ob Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden kann, entscheidet die Schulleitung im Anmeldeprozess. Da Sie in diesem Fall kein vorheriges Informationsschreiben der Stadtverwaltung zur Grundschulanmeldung erhalten, wenden Sie sich bitte selbständig ab etwa Ende August /Anfang September des Vorjahres an Ihre Wunschschule zur Vereinbarung eines Anmeldetermins.
Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind hierbei anzuhören.
- Geburtenzeitraum 01.10.2019 - 30.09.2020: Einschulung zum Schuljahr 2026/27
- Geburtenzeitraum 01.10.2020 - 30.09.2021: Einschulung zum Schuljahr 2027/28
- Geburtenzeitraum 01.10.2021 - 30.09.2022: Einschulung zum Schuljahr 2028/29
- Geburtenzeitraum 01.10.2022 - 30.09.2023: Einschulung zum Schuljahr 2029/30
- Geburtenzeitraum 01.10.2023 - 30.09.2024: Einschulung zum Schuljahr 2030/31
Die Einschulungen finden grundsätzlich am ersten Donnerstag nach den Sommerferien statt. Das wären für die kommenden Jahre:
- 03.09.2026
- 02.09.2027
- 24.08.2028
- 16.08.2029
- 08.08.2030
Häufig gestellte Fragen zur Offenen Ganztagsschule (OGS)
Um einen OGS-Platz zu bekommen, müssen Sie den Bedarf bei der Schulanmeldung angeben. Die Schule verlangt dann den Nachweis unterschiedlicher Unterlagen. Danach werden die Plätze zugewiesen.
Auch bei einem Bedarf an der Über-Mittag-Betreuung (Ü-Mi) sollte dies bei der Schulanmeldung angegeben werden. Ü-Mi bieten derzeit die Grundschulen Alter Garten, Marktschule und Elisabethschule an. Im Gegensatz zur OGS ist bei der Ü-Mi in der Regel die Betreuungszeit flexibler, es gibt keine Hausaufgabenbetreuung und kein Mittagessen.
Einen rechtlichen Anspruch auf einen OGS-Platz gibt es derzeit noch nicht. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird es jedoch einen Rechtsanspruch für die jeweils ersten Jahrgänge geben, so dass nach vier Jahren alle Schüler*innen einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben.
Die OGS-Beiträge sind gestaffelt und richten sich nach Ihrem Einkommen. Die jeweils gültigen Tabellen finden Sie auf der Seite Elternbeiträge.
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