Wann und wo Sie in Castrop-Rauxel heiraten können
Eheschließungen finden grundsätzlich mittwochs und freitags im Vormittagsbereich im Trauzimmer im ERIN 6 (ehem. DIEZE) im Erin-Park, Erinstraße 6, statt und dauern etwa 15 Minuten. Doch als Heiratswillige können Sie auch außerhalb dieser üblichen Trauzeiten heiraten.
Die Stadtverwaltung hat für die Begleitung der Paare zusätzlich einen Traustandesbeamten-Pool eingerichtet, um freitags zwischen 12.00 und 17.00 Uhr sowie samstags zwischen 10.00 und 16.00 Uhr Eheschließungen zu ermöglichen.
Neu ist, dass künftig auch Samstagstrauungen im Standesamt im Erin-Park stattfinden können.
Zu den genannten Zeiten sind auch Trauungen außerhalb des städtischen Trauzimmers an insgesamt acht Ambientetrauorten möglich.
Termine zur Eheschließung können erst nach erfolgter Anmeldung, die sechs Monate gültig ist, vergeben werden.
Ambiente-Trautermine können bis zu einem Jahr im Voraus vorgemerkt werden. Voraussetzung hierfür sind eine entsprechende Absprache mit dem Standesamt und die Vorlage einer Reservierungsbestätigung des Ambientetrauortes.
Ab 1. April bargeldlos
Gebühren im Standesamt können ab 1. April 2026 ausschließlich per EC- oder Kreditkarte sowie kontaktlos mit Smartphone oder Smartwatch bezahlt werden. Bargeld wird nicht mehr angenommen.
Häufig gestellte Fragen
Die Kosten für eine standesamtliche Hochzeit hängen vom Einzelfall ab und werden Ihnen bei Ihrem ersten Kontakt mit dem Standesamt mitgeteilt. Bei einer Hochzeit in einem der Ambientetrauorte fallen zusätzliche Kosten an.
Um feststellen zu können, ob beide Partner ehefähig sind und um sicherzugehen, dass keine Eheverbote bestehen, beraten die Mitarbeitenden des Standesamtes Sie gerne individuell.
Senden Sie hierzu eine E-Mail mit Ihren persönlichen Daten (Name, Geburtsort, Geburtstag, Familienstand, Staatsangehörigkeit, aktueller Wohnort) an standesamt@castrop-rauxel.de.
Bitte beachten Sie, dass wir die Anmeldung zur Eheschließung nur nach vorheriger Terminabsprache durchführen können.
Üblicherweise melden beide Partner die beabsichtigte Eheschließung nach vorheriger Terminabsprache persönlich im Standesamt an. Sollte eine*r von Ihnen verhindert sein, muss er*sie eine schriftliche Vollmacht des*der Partners*in mitbringen.
Da diese Vollmacht für das Anmelden der Eheschließung umfangreicher sein muss, haben wir im Standesamt einen speziellen Vordruck, den wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.
Alle Angaben und vorzulegenden Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit beider Partner und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.
Zwischen der Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, und der eigentlichen Eheschließung dürfen nicht mehr als 6 Monate vergehen, da sonst eine erneute Prüfung der Voraussetzungen und eine erneute Anmeldung erfolgen muss.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der*die Standesbeamt*in, in dessen*deren Bezirk eine*r der Partner*innen den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wenn beide Partner*innen in Castrop-Rauxel wohnen, aber lieber in einem anderen Standesamt heiraten möchten, nehmen wir zunächst die Anmeldung zur Eheschließung mit Ihnen auf und leiten die Unterlagen an das von Ihnen gewünschte Standesamt innerhalb Deutschlands zur Durchführung Ihrer Eheschließung weiter.
Bei mehreren Wohnsitzen kann das Paar ein Standesamt wählen. Dies gilt auch für Paare, die keinen Wohnsitz in Castrop-Rauxel haben, allerdings hier heiraten möchten.
Heiraten im Ausland
Sollten Sie vorhaben, im Ausland zu heiraten, erkundigen Sie sich vorab beim dortigen Standesamt oder der konsularischen Vertretung des jeweiligen Landes in Deutschland nach den vorzulegenden Unterlagen. Für den Fall, dass ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich sein sollte, erhalten Sie dieses beim Wohnortstandesamt.
Den ausfüllbaren Vordruck, den Sie für die Beantragung benötigen, erhalten Sie bei uns. Welche Unterlagen Sie mit dem Antrag zusammen bei uns einreichen müssen, erfahren Sie nach individueller Beratung mit den Mitarbeitenden des Standesamtes. Melden Sie sich hierzu per Mail.
Wichtige Informationen
Ausländische Gerichtsurteile entfalten unmittelbare Rechtswirkungen nur im Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. In Deutschland bedarf es - soweit es sich nicht um EU- oder Heimatstaatenentscheidungen handelt - der offiziellen Anerkennung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Der entsprechende Antrag kann im Standesamt gestellt werden.
Dazu nötig sind im Regelfall das Original der Heiratsurkunde sowie des Scheidungsurteils mit Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer und ein aktueller Einkommensnachweis des Antragsstellers, da die Bearbeitungsgebühr des OLG Düsseldorf einkommensabhängig ist.
Zur Klärung weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte zunächst per Mail an die Mitarbeiter*innen des Standesamtes.
Die Eheleute können durch Erklärung einen gemeinsamen Namen (der sogenannte „Ehename") bestimmen. Dies kann entweder der Geburtsname oder der derzeit geführte Familienname eines Ehepartners beziehungsweise einer Ehepartnerin sein.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Person, deren Geburtsname nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, durch Erklärung einen Doppelnamen erwerben kann. Dabei können Sie wählen, ob Sie Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen möchten.
Es können aber nicht beide Familiennamen als Doppelname zum Ehenamen bestimmt werden.
Wird kein gemeinsamer Ehename bestimmt, so führen Sie Ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung weiter. So ist es auch durchaus denkbar, dass Sie in einer neuen Ehe weiterhin Ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer Vorehe führen. In dem Fahl ist aber eine Ehenamenbestimmung zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 10 EGBGB). Zum ausländischen Namensrecht steht dem Standesamt umfangreiche Literatur zur Verfügung.
Da es aber auch hier verschiedene Wahlmöglichkeiten gibt (zum Beispiel zum deutschen Namensrecht), werden Sie im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung hierüber umfassend beraten.
Nicht immer wird die Namensführung, die bei einer Eheschließung im Ausland in der Heiratsurkunde vermerkt ist, hier in Deutschland anerkannt.
Bitte klären Sie daher mit Ihrer Heimatbehörde im Vorfeld ab, ob die gewünschte Namensführung nach Ihrem Heimatrecht möglich ist.
ERIN 6 (ehem. DIEZE)
Erinstraße 6
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2383
E-Mail standesamt@castrop-rauxel.de