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Kind spielt auf Bauteppich, im Hintergrund sind weitere Kinder

Viele Möglichkeiten in der Kinderbetreuung

Die klassischen Angebote der Kindertagesbetreuung werden durch Brückenprojekte ergänzt.
Der Bereich Kinderförderung ist nicht nur Anbieter von eigenen Kinderbetreuungsangeboten, sondern als öffentlicher Jugendhilfeträger auch für die gesamte Planung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung zuständig.

Diese Aufgabe wird im Rahmen eines kontinuierlichen Austauschs mit den Beteiligten aus Politik, Verwaltung sowie der Träger und Einrichtungen wahrgenommen mit dem Ziel, dass eine bedarfsgerechte, flexible Kindertagesbetreuung angeboten werden kann.

Tag der offenen Tür in den Kitas

Welche Kita kommt für mein Kind in Frage? Wie sehen die Einrichtungen aus und welche Angebote bieten sie? Wichtige Fragen, mit denen sich Eltern im Vorfeld zu einer Anmeldung im Kita-Navigator auseinandersetzen. Beim Tag der offenen Tür, den die Kitas in der Regel in der Zeit von September bis Ende Oktober anbieten, haben Sie als Eltern die Möglichkeit, sich vorab zu informieren und einen Einblick von der jeweiligen Kita zu gewinnen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei einigen Kitas vorab anmelden müssen. Sobald die Termine für 2026 feststehen, finden Sie alle Informationen in der Übersichtstabelle zum Download.

Die wichtigsten Themen

In Kindertageseinrichtungen werden Kinder bis zum Schuleintritt von gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften betreut. Sie werden dabei in ihrem spielerischen Lernen begleitet und unterstützt. Ihre individuellen Fähigkeiten werden erkannt und gefördert.

Frühkindliche Bildung und die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung in Kindertageseinrichtungen sind wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung von Kindern. Neben der Stärkung sozialer Kompetenzen spielt hier auch die frühe Förderung des Spracherwerbs eine wesentliche Rolle.

Unterschiedliche Ausrichtungen und Träger in mehr als 40 Kitas

Derzeit 41 Kindertageseinrichtungen in Castrop-Rauxel bieten eine Träger- und Angebotsvielfalt. 

Eltern können zwischen Einrichtungen unterschiedlicher Träger wählen. Auch Fragen der Organisationsform (zum Beispiel Elterninitiative) oder der pädagogischen Ausrichtung
und nicht zuletzt die Größe der Kindertageseinrichtung bieten die Möglichkeit, bei der Suche nach einem geeigneten Platz ganz individuelle Kriterien zu berücksichtigen.

38 Einrichtungen halten als Familienzentren insbesondere familienbezogene Beratungs- und Unterstützungsangebote vor.

Castrop-Rauxel baut Platzangebot in Kitas aus

Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder von eins bis sechs Jahren weiterhin erfüllen zu können, baut die Kommune Castrop-Rauxel stadtweit das Platzangebot kontinuierlich aus. Weitere Einrichtungen werden konkret geplant. Andere Einrichtungen befinden sich noch im Bau oder stehen kurz vor der Inbetriebnahme.

Die Portraits der Kitas, die die wichtigsten Informationen über die einzelnen Einrichtungen im Kita-Navigator zusammengefasst darstellen, verschaffen einen guten ersten Eindruck und erleichtern die Entscheidung, welche Kita für Ihr Kind in Frage käme. 

Zudem bieten die Kindertageseinrichtungen im September und Oktober Tage der offenen Tür an. Weitere Absprachen für das Kennenlernen erfolgen im direkten Kontakt.

 

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Mit sieben eigenen Kindertageseinrichtungen trägt die Stadtverwaltung dazu bei, dass für die Familien in Castrop-Rauxel bedarfsgerechte Plätze zur Verfügung stehen. 

Im Sinne einer Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und des gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages wird in den städtischen Einrichtungen die Erziehung des Kindes in der Familie ergänzt und unterstützt. Dies geschieht unabhängig von Herkunft, Weltanschauung oder religiöser Orientierung in der Familie.

Das Angebot umfasst Kindergarten- und Tagesstättenplätze sowie Plätze für Kinder unter und über drei Jahren. In vielen Einrichtungen findet integrative Erziehung statt. Informationen zu den einzelnen Einrichtungen (beispielsweise Adressen, Öffnungszeiten, Betreuungsangebote etc.) finden Sie im Kita-Navigator.

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In den Kindertageseinrichtungen gibt es unterschiedliche Gruppenformen und Betreuungszeiten.
Gruppenformen sind:

  • Gruppen für 20 Kinder von zwei Jahren bis zur Einschulung, davon vier bis sechs Kinder im Alter von zwei Jahren (Gruppentyp G I)
  • Gruppen für 10 Kinder unter drei Jahren (Gruppentyp G II)
  • Gruppen für 20 beziehungsweise 25 Kinder von drei Jahren und älter (Gruppentyp G III)

Betreuungszeiten sind:

  • bis zu 25 Stunden in der Woche
  • bis zu 35 Stunden in der Woche
  • bis zu 45 Stunden in der Woche (denken Sie bitte daran, Ihren Bedarf hierfür nachzuweisen - siehe Downloads weiter unten auf dieser Seite)

Die Öffnungszeiten gestalten sich je nach Kindertageseinrichtung unterschiedlich. In der Regel öffnen sie zwischen 6.00 und 7.30 Uhr und schließen zwischen 16.15 und 18.00 Uhr. 

Alle Informationen zu Gruppenformen, Betreuungszeiten, Angeboten nach Altersklassen, Familienzentren und mehr finden Sie im Kita-Navigator. Dort können Sie Ihr Kind auch online für die Anmeldung vormerken.

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Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Angebot von Bildung, Erziehung und Betreuung neben den Kindertageseinrichtungen. Vor allem in den ersten drei Lebensjahren bietet die Kindertagespflege eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können.

Die Fachstelle Kindertagespflege koordiniert in Castrop-Rauxel die Aufgaben der Kinderbetreuung durch Kindertagespflegepersonen und schafft Rahmenbedingungen, damit eine qualifizierte und verlässliche Betreuung der Kinder gewährleistet werden kann.

Die Fachstelle Kindertagespflege berät Sie gerne

Die Stadt Castrop-Rauxel beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an der Finanzierung qualifizierter Kindertagespflege. Sie müssen als Eltern entsprechend des Einkommens sowie des zeitlichen Umfangs der Betreuung einen Kostenbeitrag leisten.

Die Fachstelle Kindertagespflege der Stadt Castrop-Rauxel wählt und vermittelt geeignete Kindertagespflegepersonen und begleitet das Betreuungsverhältnis verlässlich und individuell. Gern berät die Fachstelle Kindertagespflege Sie zu allen Themen der Kindertagespflege.

Die Kindertagespflege ist ein flexibles Betreuungsangebot und bietet eine langfristige berufliche Perspektive. Die selbstständige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bietet für viele einen Kompromiss zwischen eigener Familien- und Berufstätigkeit. 

Kindertagespflegepersonen übernehmen mit ihrer Tätigkeit eine sensible und verantwortungsvolle Aufgabe. Daher müssen Bewerber*innen einige Voraussetzungen erfüllen, bevor sie Tageskinder aufnehmen können. Die Kindertagespflegepersonen müssen an einer Qualifizierung nach gültigen Richtlinien teilnehmen. 

Während der Tätigkeit werden die Kindertagespflegepersonen umfassend begleitet und erhalten Informationen über Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote. 

Die Fachstelle Kindertagespflege steht Ihnen für eine ausführliche Beratung zu Voraussetzungen und Aufgaben gern zur Verfügung.

"Ein tolerantes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in einer Gesellschaft ist eine Bereicherung für alle. Integrative Erziehung im Kindergarten weckt die Aufmerksamkeit füreinander, stärkt das gegenseitige Einfühlungsvermögen und fördert die Toleranz.“

Mit diesem Grundsatz sind aus vielen Tageseinrichtungen integrativ arbeitende Einrichtungen geworden. Die gelebte Gemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Kinder soll als integrative Erziehung Sonderstellung und Sondereinrichtungen vermeiden und die gesellschaftliche Integration fördern.

Grundsätzlich kann jede Kindertageseinrichtung auch Kinder mit Behinderungen betreuen. Zur Betreuung eines Kindes mit Behinderung erhalten die Einrichtungen finanzielle Mittel insbesondere für zusätzlich qualifizierte Fachkräfte.

Grundsätzliche Fragen zum Thema Integration in Kindertageseinrichtungen sowie zur Beantragung von zusätzlichen Mitteln für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen beantworten wir Ihnen gerne!

Weitere Informationen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen hält die Stabsstelle Finanzen Kinder, Jugend und Familie bereit.

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Logo vom Familienzentrum NRW

Seit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) entwickeln sich in Nordrhein-Westfalen Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiter, um Eltern und Kindern niedrigschwellige, wohnortnahe und ganzheitliche Hilfen anzubieten - auch in Castrop-Rauxel.

Familienzentren verknüpfen die "klassischen" Aufgaben der Kindertagesstätten: Bildung, Erziehung und Betreuung mit einer umfassenden Beratung und Unterstützung für die ganze Familie, sie unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Häufig gestellte Fragen

  • Mit dem KiBiZ wird die Bildungs- und Erziehungsarbeit präzisiert und gestärkt.
  • Kindertageseinrichtungen müssen ein eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept haben und zur individuellen Förderung der Kinder deren Entwicklung beobachten und dokumentieren, sofern eine Zustimmung der Eltern vorliegt.
  • Die Sprachförderung wird als Regelaufgabe der Einrichtungen aufgenommen mit dem Ziel, dass jedes Kind bei Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann.
  • Die Zusammenarbeit mit der Schule wird intensiviert. Kindertageseinrichtungen werden durch neue Formen der Vernetzung und Kooperation zu Familienzentren weiter entwickelt. Die Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder werden nachhaltig ausgebaut.
  • Die Kindertagespflege wird landesgesetzlich geregelt und erstmalig finanziell gefördert.
  • Die integrative Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen wird abgesichert.
  • Der Gesundheitsschutz für Kinder wird gestärkt.
  • Es wird eine klare und übersichtliche Finanzierungsstruktur eingeführt.
  • Bürokratische Hürden werden abgebaut und vorhandene Standards so gestaltet, dass Angebote flexibler und am tatsächlichen Bedarf orientiert werden können.
  • Die Qualität der Einrichtungen wird unter anderem durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen des pädagogischen Personals sowie durch weitreichende Evaluierung gesichert.

Ja, Ihre Interessen als Eltern werden durch die Elternbeiräte der einzelnen Kitas und durch den Jugendamtselternbeirat vertreten.

Weil Tageseinrichtungen für Kinder familienergänzend arbeiten, ist die Elternmitwirkung gesetzlich festgelegt und von den Erzieher*innen aller Tageseinrichtungen gewünscht. Eltern, deren Kinder eine Tageseinrichtung besuchen, können das Leben in den Kindertageseinrichtungen mitgestalten und in drei Gremien mitwirken: in der Elternversammlung, im Elternrat und im Rat der Tageseinrichtung. 

  • Zur Elternversammlung treffen sich die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Einrichtung. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, vom Träger der Einrichtung Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten zu verlangen und sich dazu zu äußern. Die Elternversammlung kann auch in der jeweiligen Gruppe stattfinden. Die Elternversammlung wählt den Elternrat.
  • Der Elternrat besteht aus Vertretern der Eltern, die von der Elternversammlung gewählt werden. Aus jeder Gruppe sollen Erziehungsberechtigte im Elternrat vertreten sein. Deshalb werden aus jeder Gruppe ein Mitglied und ein Ersatzmitglied gewählt. 
    Der Elternrat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und den pädagogischen Mitarbeiter*innen. Die Eltern sollen wissen, wer ihre Kinder betreut. Deswegen ist der Elternrat bei der Einstellung und der ordentlichen Kündigung von pädagogischen Kräften zu hören. Der Elternrat tagt bei Bedarf, mindestens jedoch dreimal im Jahr.
  • Gemeinsam mit den Trägern und den pädagogischen Mitarbeiter*innen der Einrichtung bildet der Elternrat den Rat der Tageseinrichtung. In ihm beraten die Mitarbeiter*innen die Grundsätze der pädagogischen Arbeit. Dazu gehören auch die Ausstattung der Einrichtung und die Vereinbarung von Aufnahmekriterien und Öffnungszeiten.

Als Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Interessen von einem Jugendamtselternbeirat vertreten zu lassen. Der Jugendamtselternbeirat ist ein von der Versammlung der Elternbeiräte der Kitas gewähltes Gremium. Er vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber Trägern der Jugendhilfe, der Verwaltung und der Politik und wirkt stadtweit bei wesentlichen, die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen mit.

Der Jugendamtselternbeirat soll das Vertrauen der Eltern in die Kindertageseinrichtungen stärken. In ihm sollen alle Angelegenheiten erörtert werden, die für mehrere oder sogar für alle Kindertageseinrichtungen in Castrop-Rauxel gelten, zum Beispiel der Betreuungsbedarf oder Elternwünsche zum Angebot der Kindergärten. 

Der Bereich Kinderförderung der Stadtverwaltung unterstützt und begleitet den Jugendamtselternbeirat. "Denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Jugendamt und Kindertageseinrichtung ist wichtig. Schließlich vertrauen die Eltern ihre Kinder für einen großen Teil des Tages den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kitas an. Das erfordert ein hohes Maß an Transparenz in der Arbeit der Einrichtungen gegenüber den Eltern“, erklärt Claudia Wimber, Bereichsleiterin Kinderförderung.

Der Jugendamtselternbeirat wird im November jeden Jahres für ein Kindergartenjahr gewählt.

Mitglieder sind seit November 2025:

Vorsitzende: Julia Erdmann (Kita Siebenstein)
Stellvertreterin: Lisa Püttelkow (Evangelischer Noah-Kindergarten)

Kontakt

E-Mail: jaeb25-26@web.de 
Tel. 0163 9896 781 

Kontakt

ERIN 6
Erinstraße 6
44575 Castrop-Rauxel

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Erinstraße 6
44575 Castrop-Rauxel

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