Als Wohnungsaufsicht wacht die Stadt über die Qualität des Wohnungsbestands. Dabei geht es vor allem um Mietwohnungen, um die sich Eigentümer nicht ausreichend kümmern.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben müssen bestimmte Anforderungen eingehalten werden, wie z.B. die Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung. Auch darf eine Wohnung nicht zu klein sein – pro Erwachsenem sind mindestens 10 Quadratmeter nötig. Nicht zuletzt muss die Wohnung insgesamt funktionieren und darf nicht gefährlich sein.
Zuerst muss jedoch immer der Vermieter angesprochen werden. Die Stadt kann sich nur kümmern, wenn der Vermieter seine Aufgabe nicht erfüllt. Bei Beschwerden prüfen die Mitarbeitenden die jeweilige Wohnung. Ist der Zustand wirklich nicht in Ordnung, wendet sich die Stadt an den Vermieter, der die Wohnung dann in Ordnung bringen und die erheblichen Mängel beseitigen muss.
Im schlimmsten Fall kann auch die Nutzung als Wohnung verboten werden. Dann hilft die Stadt den Mietern, eine neue Wohnung zu finden.
Auch Wohnheime und Unterkünfte werden geschützt.
Passendes Gesetz: WohnStG
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