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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet für die kommenden Jahre dar. Er zeigt – nicht parzellenscharf – die Nutzungen und Planungen in den verschiedenen Stadtteilen auf:

  • Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen sowie Sonderbauflächen)
  • Flächen für den Gemeinbedarf (z. B. Bildungseinrichtungen und sportlichen, sozialen, gesundheitlichen sowie kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen)
  • Flächen für den Verkehr und
  • Freiflächen (Grünflächen, Wasserflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft und den Wald).

Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitende Bauleitplanung behördenverbindlich und bildet die Grundlage für spätere rechtsverbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne). Aus dem Flächennutzungsplan kann also keine konkrete Bebaubarkeit von Grundstücken abgeleitet werden. 

Er entfaltet, mit wenigen Ausnahmen, gegenüber dem Bürger auch keine unmittelbare Rechtswirkung, zeigt jedoch auf, welche Flächen im Stadtgebiet einer baulichen Nutzung zugeführt und welche unbebaut belassen werden sollen. Ein Vorhaben selbst muss den jeweiligen Vorgaben der verbindlichen Bauleitplanung - des jeweiligen Bebauungsplans - entsprechen.

Der aktuelle Flächennutzungsplan der Castrop-Rauxel wurde am 03.05.2012 vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 05.10.2012 sowie am 22.02.2013 ist der Flächennutzungsplan wirksam geworden.

Im CasGeoportal kann der Flächennutzungsplan eingesehen werden. 

Kontakt

Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

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