Angebote der Fach- und Beratungsstelle auf einen Blick
Arbeitgeber sind gesetzlich zur Durchführung von BEM- und Präventionsverfahren verpflichtet (§ 167 SGB IX). Sie sollten möglichst frühzeitig aktiv werden, wenn personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten erkennbar werden, die das Arbeitsverhältnis gefährden könnten.
Die örtlichen Fachstellen sollen eingeschaltet werden, um mit den Beteiligten alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der örtlichen Fachstellen liegt im besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Die Aufgabe umfasst die Beratung in Fragen des Sonderkündigungsschutzes des schutzwürdigen Personenkreises, deren Arbeitgeber und der betrieblichen Helfer sowie insbesondere die Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung zur ordentlichen, außerordentlichen und Änderungskündigungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen.
Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beraten die örtlichen Fachstellen über Maßnahmen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile sowie über die Gewährung finanzieller Hilfen an Arbeitgeber und/oder schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen.
Die Fachstellen sind damit regionale Ansprechpartner für:
- die Arbeitgeber und
- die bei ihnen Beschäftigten sowie
- die Schwerbehinderten- und Personalvertretungen
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2462
E-Mail jelena.kraenke@castrop-rauxel.de