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Produkt Beglaubigungen
Im Bürgerbüro können Sie Abschriften, Ablichtungen und Kopien beglaubigen lassen. Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Ausgenommen davon sind die Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden). Diese Urkunden können nur von den Standesämtern im Original ausgestellt werden, die die Ursprungsbeurkundung vorgenommen hat. Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Unterschriften werden nur beglaubigt, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle laut einer Rechtsvorschrift benötigt wird.
Beglaubigungen: eine Seite: 4 EUR, alles mit mehr als einer Seite (z.B. Zeugnis): 6 EUR; Unterschriftsbeglaubigungen: 4 EUR
Bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen:die entsprechende zu beglaubigende Abschrift, Ablichtung, Vervielfältigung sowie die Urschrift. Bei Beglaubigungen von Unterschriften: das vom Betroffenen zu unterzeichnende Schriftstück und der Personalausweis.