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Die Stadt Castrop-Rauxel sucht eine neue Schiedsperson für das Gebiet Obercastrop, Schwerin, Bövinghausen, Merklinde und Frohlinde. Schiedspersonen sind neutrale Streitschlichterinnen und Streitschlichter, die bei zivil- und strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten zu Schlichtungsverfahren eingesetzt werden. Sie führen vertrauliche Vermittlungsgespräche mit den beteiligten Personen, um Konflikte nachhaltig und dauerhaft beizulegen. Sie regeln zum Beispiel Ansprüche aus dem Nachbarrecht und helfen bei Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Voraussetzungen
Interessierte Personen sollten zwischen 30 und 70 Jahre alt und nicht vorbestraft sein. Sie sollten außerdem in einem der beschriebenen Stadtteile wohnen und nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt, das heißt, es gibt für die Ausübung keine Vergütung, wohl aber eine kleine Aufwandsentschädigung.
Keine rechtlichen Kenntnisse erforderlich
Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Castrop-Rauxel vereidigt. Rechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich, allerdings sollte Interesse an einer Einarbeitung bestehen. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen e.V. kümmert sich um die für die Schiedspersonen kostenlose Ausbildung.
Wohin mit Ihrer Bewerbung?
Interessierte Frauen und Männer werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 30. Juni an die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel, Der Bürgermeister, Stabsstelle Ratsangelegenheiten, Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel zu richten. Zu der Bewerbung sind folgende Angaben zur Person erforderlich: Name (ggf. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Beruf.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.schiedsamt.de
Ihre zuständigen Schiedspersonen finden Sie auf der Seite www.schiedsamt.de/buerger/meine-schiedsperson