Castrop-Rauxel.de aktuell
Am Tag nach dem entsprechenden Beschluss des Stadtrates am Donnerstag letzter Woche (15.12.) hat die Stadtverwaltung der zuständigen Bezirksregierung in Münster fristgemäß im Rahmen des Planfeststellungsverfahren Einwände gegen die geplante Hochspannungsleitung im Stadtteil Pöppinghausen übermittelt.
In der Stellungnahme werden Einwände wegen förmlicher und inhaltlicher Fehler erhoben. Zudem sieht sich die Stadt Castrop-Rauxel in ihren Rechten als Gebietskörperschaft verletzt.
Nicht weniger als drei gravierende Verfahrensfehler werden im Schreiben an die Bezirksregierung ausführlich aufgeführt, dabei fehlende Planrechtfertigung, unzureichender Nachweis der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit sowie mangelnde Prüfung von Alternativen. Verstöße gegen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, falsche Darstellungen zum Immissionsschutzgesetz sowie zur Einschätzung der elektromagnetischen Felder gipfeln - nach Meinung der Stadtverwaltung - in einer unvollständigen und dadurch fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung. Dass die kommunale Planungshoheit der Stadt Castrop-Rauxel missachtet wird, indem die städtebaulichen Folgen der geplanten Maßnahme unberücksichtigt bleiben und der bestehende Bebauungsplan (245 H) nicht berücksichtigt wird, sind weitere Punkte in der Stellungnahme der Stadt an die Bezirksregierung. Abschließend folgen Hinweise zu Altlasten im betroffenen Bereich und wissenschaftliche Untersuchungen als weitere Anlagen.
Das gemeindliche Einvernehmen für den Ausbau der Hochspannungsleitung in Pöppinghausen wird ausdrücklich verweigert.
Die komplette Stellungnahme und alle Anlagen sind im Rats- und Bürgerinformationssystem zu finden.