Qualifizierter Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Castrop-Rauxel 2021 wurde auf Grundlage einer repräsentativen Datenerhebung nicht preisgebundener Wohnungen im Stadtgebiet der Stadt Castrop-Rauxel vom „Arbeitskreis Mietspiegel“ erarbeitet.
Im „Arbeitskreis Mietspiegel“ sind folgende Institutionen vertreten:
- Stadt Castrop-Rauxel – Bereich Vermessung und Geoinformation (Arbeitskreisleitung)
- DMB Mieterbund Dortmund e.V.
- Gemeinnützige Baugenossenschaft Castrop-Rauxel eG
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen, in der Stadt Castrop-Rauxel und in der Stadt Herten
- Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerverein Castrop-Rauxel und
- Umgebung e.V.
- Haus und Grund Eigentümerverein Castrop-Rauxel e.V.
- LEG Wohnen GmbH
- Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
- Vivawest Wohnen GmbH
- Vonovia SE
Rechtliches
Der qualifizierte Mietspiegel löst zwei wesentliche Rechtsfolgen aus:
- Enthält der vorliegende qualifizierte Mietspiegel Angaben zu einer bestimmten Wohnung, so hat ein Vermieter diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er eine Mieterhöhung auf eine andere nach §558a Abs. 3 BGB mögliche Argumentation stützt.
- Im gerichtlichen Verfahren wird widerlegbar vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§558d Abs. 3 BGB
Er wurde von den am „Arbeitskreis Mietspiegel“ beteiligten Mieter- und Vermietervertretern anerkannt.
Er genügt somit den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel nach §558 d Abs. 3 BGB gestellt werden.
Der Mietspiegel wurde am 22. April 2021 vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Kenntnis genommen. Er trat zum 01.04.2021 in Kraft, wird im Amtsblatt veröffentlicht steht hier auf der Internetseite der Stadt Castrop-Rauxel unter "Downloads" zur Verfügung.
Zusätzlich vereinfachen ein Mietspiegel-Online-Rechner und die Darstellung der Anlagen als Mietspiegel-Online-Karten im CasGeoportal die Nutzung.