Baulasten
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückeigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Die Baulast wird im Baugenehmigungsverfahren wie eine baugesetzliche Verpflichtung verücksichtigt. Ein Bauvorhaben, das mit einer Baulast nicht im Einklang steht, darf nicht genehmigt werden. Baulasten sind im § 85 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt.
Weil die Verpflichtung nur öffentlich-rechtlicher Natur ist, kann nur die zuständige Bauaufsichtsbehörde unmittelbare Rechte aus ihr herleiten. Die Baulast ersetzt daher aus Sicht des begünstigten Grundstückseigentümers nicht die zivilrechtliche Sicherung, z.B. durch entsprechende grunddiesntbarkeiten. Somit ist es für den Begünstigten der Baulast ratsam, die Baulast parallel durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch abzusichern.
Eintrag einer Baulast
Die Eintragung einer Baulast erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens, um die Genehmigungsvoraussetzungen herzustellen. Meist wird ein anderes Grundstück zugunsten des Baugrundstücks belastet (Erschließung, Abstandsflächen) oder es werden mehrereGrundstücke zu einem Baugrundstück zusammengefügt (Vereinigung).
Für den Antrag wird das Antragsformular und i.d.R. ein Amtlicher Lageplan (mehrere Ausfertigungen benötigt. Der Antrag ist gebührenpflichtig.
Löschung
Baulastenverzeichnis und Auskunft
Über die Baulast wird bei der Unteren Bauordnungsbehörde ein Baulastverzeichnis geführt. Die Baulast gilt dauerhaft unabhängig vom aktuellen Eigentümer der jeweiligen Grundstücke und ist insolvenzfest.
Die Baulasten sind nicht im Grundbuch verzeichnet. Baulasten bilden unter Umständen wertbeeinflussende Tatsachen. Die Ermittlung eventuell vorhandener Baulasten bildet daher einen wesentlichen Bestandteil jeder Wertermittlung. Dazu können Sie eine Baulastenauskunft für Ihr Grundstück einholen.
Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind folgende Angaben bzw. Unterlagen erforderlich:
- Schriftlicher Antrag mit Angabe des Grundes für Ihren Antrag
- Genaue Lage mit Angabe der Straße und Hausnummer, sowie die Katasterbezeichnung mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer(n)<
- Wenn Sie selber nicht Eigentümer/in dieser/s Flurstücke/s, benötigen wir eine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin
- Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Wir benötigen die Anschrift des Antragstellers/der Antragstellerin für die Übersendung der Bescheinigung und der Rechnung. Geben Sie auch eine Telefon- oder Handynummer an, damit bei Bedarf eine kurzfristige Erreichbarkeit gewährleistet ist.
Ihre Anfrage schicken Sie bitte per E-Mail an bauordnung@castrop-rauxel.de.