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Kinderreisepass wird abgeschafft: Jetzt im Bürgerbüro Castrop-Rauxel um die richtigen Dokumente kümmern
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Einleitungstext

Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses verlängert sich auch die Beschaffungsdauer der neuen Dokumente. Aus diesem Grund rät das Bürgerbüro Castrop-Rauxel allen Bürgerinnen und Bürgern, die Reisepässe ihrer Kinder zu prüfen.

Fortsetzungstext

Der Kinderreisepass wird nach einem Beschluss des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Demnach dürfen sie nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. 

Der Kinderreisepass kann sofort mitgenommen werden

Eine Neuausstellung oder Verlängerung um ein weiteres Jahr im Bürgerbüro Castrop-Rauxel nimmt nur wenige Minuten in Anspruch – das fertige Dokument können Bürgerinnen und Bürger in der Regel direkt mit nach Hause nehmen. Mit der Einstellung des Kinderreisepasses ändert sich das.

Ab 2024 kann für Kinder stattdessen ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden, die jeweils mehrjährig gültig sind. Während die Beantragung weiterhin eine Angelegenheit von wenigen Minuten ist, beträgt die Beschaffungsdauer für die neuen Dokumente in der Regel sechs bis acht Wochen.

Bürgerbüro empfiehlt Prüfung und Neubeantragung

Angesichts der schon bald bevorstehenden Reisezeiten während der Weihnachtsferien und der Osterferien im kommenden Jahr empfiehlt das Bürgerbüro der Stadt Castrop-Rauxel, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Dokumente und die ihrer Kinder überprüfen und rechtzeitig eine Neubeantragung veranlassen. 

Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.