Bereiche
Bereich Rechnungsprüfung
Der Bereich Rechnungsprüfung ist dem Rat der Stadt unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit direkt unterstellt. Die Leitung des Bereiches und alle Prüfer*innen werden vom Rat der Stadt berufen und abberufen. In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge sind sie frei von Weisungen und nur den rechtlichen Vorschriften unterworfen.
Der Bereich Rechnungsprüfung prüft im Auftrag des Rates das Handeln der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses insbesondere den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Castrop-Rauxel und – soweit dieser erstellt wird bzw. erstellt werden muss – auch den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt.
Die Aufgaben der Rechnungsprüfung sind im Wesentlichen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Castrop-Rauxel als hierzu ergänzende Vorschrift geregelt.
Sie lassen sich gliedern in
- die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
- die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung
- Verwaltungs- und betriebswirtschaftliche Prüfungen
- Vergabeprüfungen
- Technische Prüfungen
- IT-Prüfungen
- Prüfungen interner Kontrollsysteme
- (gutachterliche) Beratung aller Bereiche der Verwaltung
- Korruptionsbekämpfung und -prävention
Leitmotiv der Rechnungsprüfung ist es, durch die rückwirkende Betrachtung des Verwaltungshandelns und der daraus resultierenden konstruktiven Kritik, aber auch durch die frühzeitige (gutachterliche) Beratung der Fachbereiche, zur weiteren Optimierung der Verwaltungsprozesse und -leistungen beizutragen.
Montag | 08:00-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:00-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:00-12:00 Uhr | 14:00-15:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:00-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Freitag | 08:00-12:00 Uhr |

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0.12 - Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Castrop-Rauxel
(pdf, 462,9 KB)