Wohngeld / Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
Da das Rathaus derzeit für den Publikumsverkehr wegen der Corona-Pandemie geschlossen ist, weist die Wohngeldstelle darauf hin, dass der Wohngeldantrag bzw. ein Weiterleitstungsantrag auch digital oder schriftlich gestellt werden können.
Über den Wohngeldrechner NRW www.wohngeldrechner.nrw.de können Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist.
Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden. Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.
Im anschließenden Verfahren soll der Kontakt mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller dann per Post, per E-Mail oder ggf. telefonisch erfolgen.
Die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr wie folgt:
- Buchstabenbereich A-C 02305/106-2822
- Buchstabenbereich D-Ka 02305/106-2821
- Buchstabenbereich Kb-Reh 02305/106-2818
- Buchstabenbereich Rei-Z 02305/106-2445
(25.03.2020)
Wohngeld ist ein Zuschuss zu Wohnraumkosten für einkommensschwache Personen, der sowohl an Mieter (Mietzuschuss) als auch an Haus- und Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) gezahlt wird.
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeldleistungen erhalten, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden und wohngeldberechtigten Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Wohnberechtigungsscheine
Hr. Möbus, Zimmer 172, Tel. 02305 / 106-2816