Rentenversicherung | Stadt Castrop-Rauxel

Rentenangelegenheiten

Die Stadtverwaltung berät Sie bei Fragen zur Rentenart, zum Rentenbeginn und zur Rentenhöhe sowie über weitere Möglichkeiten des Rentenrechts.

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist ständig Änderungen unterworfen. Umfassende und kompetente Informationen sind daher besonders wichtig. Die städtische Rentenberatungsstelle ist für alle Bürgerinnen und Bürger ansprechbar, die in Castrop-Rauxel wohnhaft oder beschäftigt sind. Sie erteilt - neutral und ortsnah - sachkundige Auskünfte über die gesetzlichen Rentenversicherung.

Rentenauskünfte können von Rentenversicherungsträgern angefordert und erläutert werden.

Sie können bei uns Ihren Rentenantrag stellen. Wir füllen mit Ihnen alle notwendigen Formulare aus und leiten diese weiter. Wenn Ihr Versicherungsverlauf nicht vollständig ist, können Sie hier einen Kontenklärungsantrag stellen und die Anrechnung Ihrer rentenrechtlichen Zeiten (zum Beispiel Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Schul- und Ausbildungszeiten) beantragen. Die Inanspruchnahme ist kostenlos.

Im Einzelnen helfen wir Ihnen unter anderem bei folgenden Angelegenheiten weiter:

  • Rente und Hinzuverdienst
  • Kindererziehungszeiten
  • Bestätigung von Unterlagen
  • Rehabilitation
  • Versorgungsausgleich
  • Altersteilzeit und Rente
  • Versorgungsausgleich
  • Eidesstattliche Erklärungen
  • Amtliche Beglaubigungen für Rentenzwecke
Wegen der Corona-Pandemie sind Besuche derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminanfrage richten Sie bitte an die Rentenberatungsstelle der Stadt Castrop-Rauxel im DIEZE, Erinstraße 6, 44575 Castrop-Rauxel, Tel. 02305 / 106-2154, Fax 02305 / 106-2323, E-Mail rentenangelegenheiten@castrop-rauxel.de

Wir helfen Versicherten der Deutschen Rentenversicherung bei Anträgen auf:
  • Regelaltersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Kontenklärung
  • Rente für langjährig Versicherte
  • Rente für besonders langjährig Versicherte
  • Rente für schwerbehinderte Menschen
  • Waisenrente (Halbwaisen und Vollwaisen)
  • Witwen-/Witwerrente
  • Erziehungsrente
  • Teilhabe am Arbeitsleben (sog. Rehabilitationsanträge)
Die jeweils erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte im Original vor. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Sollte eine persönliche Antragstellung nicht möglich sein, kann eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen.
Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Bei der Stadt Castrop-Rauxel gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie zahlreiche Dienstleistungen, die Sie nach Anmeldung mit oder ohne der eID des Personalausweises online nutzen können:
  • Versicherungsverlauf
  • Renteninformation
  • Rentenauskunft (Altersrente oder Erwerbsminderung)
  • Lückenauskunft
  • Sozialversicherungsausweis anfordern
  • Adresse ändern
  • Bankverbindung ändern
  • Anträge stellen
  • ePostfach / elektronische Kommunikation
Jetzt Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen

 

Aktueller Hinweis:

Die Deutsche Rentenversicherung hat aufgrund der Ereignisse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Sprechtagstätigkeit vollständig eingestellt. Im gleichen Zug hat sie neben den persönlichen Beratungen (nur mit Termin) in den Auskunfts- und Beratungsstellen deutlich das telefonische Beratungsangebot (Servicetelefon und neu: Angebot telefonischer Rückruftermine) erweitert.

Die Deutsche Rentenversicherung ist unter dem Servicetelefon Tel. 0800 1000 480 11 zu er-reichen. Unter dieser Nummer können Versicherte entweder die Fachberater direkt erreichen oder Termine für persönliche Beratungen in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder telefo-nische Rückruftermine vereinbaren. Alternativ kann auch der Interne-Dienst unter www.deutsche-rentenversicherung.de in Anspruch genommen werden.

Direkte Beratung beim Rentenversicherungsträger

Sie können sich auch - möglichst nach telefonischer Terminabsprache - bei Ihrem Rentenver-sicherungsträger direkt beraten lassen:

Rentenberatungen der Deutschen Rentenversicherung können sie hier direkt suchen

 

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung