Hilfe zur Pflege | Stadt Castrop-Rauxel

Hilfe zur Pflege

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.

Berechtigt sind Personen

  • bei denen die Sachleistung der Pflegestufe für die tatsächlich entstehenden Pflegekosten nicht ausreicht,
  • für die keine Pflegestufe bewilligt ist, aber ein Pflegebedarf besteht,
  • die die Vorversicherungszeiten für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegekasse nicht oder noch nicht erfüllen.

Hilfen zur Pflege sind einkommens- und vermögensabhängig.