Hilfe zur Pflege
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.
Berechtigt sind Personen
Hilfen zur Pflege sind einkommens- und vermögensabhängig.
Berechtigt sind Personen
- bei denen die Sachleistung der Pflegestufe für die tatsächlich entstehenden Pflegekosten nicht ausreicht,
- für die keine Pflegestufe bewilligt ist, aber ein Pflegebedarf besteht,
- die die Vorversicherungszeiten für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegekasse nicht oder noch nicht erfüllen.
Hilfen zur Pflege sind einkommens- und vermögensabhängig.