Fürsorgestelle für Kriegsopfer | Stadt Castrop-Rauxel

Fürsorgestelle für Kriegsopfer

Für die Leistungen der Kriegsopferversorgung und einer Reihe anderer Unterstützungsmöglichkeiten auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes waren bis Ende 2007 die elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen zuständig. Nach der Auflösung der Versorgungsverwaltung zum 1.1.2008 haben die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe diese Aufgaben übernommen.

Hilfen für Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene) nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Pflege
  • Altenhilfe
  • Erholungshilfe
  • PKW-Beihilfe
  • Wohnungshilfe
  • Unterstützung bei der Antragstellung auf Hilfe zur Pflege in Heimen