Fürsorgestelle für Kriegsopfer
Für die Leistungen der Kriegsopferversorgung und einer Reihe anderer Unterstützungsmöglichkeiten auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes waren bis Ende 2007 die elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen zuständig. Nach der Auflösung der Versorgungsverwaltung zum 1.1.2008 haben die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe diese Aufgaben übernommen.
Hilfen für Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene) nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind:
Hilfen für Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene) nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Altenhilfe
- Erholungshilfe
- PKW-Beihilfe
- Wohnungshilfe
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Hilfe zur Pflege in Heimen