Bürgerbüro in A-Z | Stadt Castrop-Rauxel

A-Z

Abteilung Bürgerbüro

Zur Online-Terminvergabe

Wer einen Termin im Bürgerbüro hat, meldet sich bitte im zentralen Eingang im oberen Ratsfoyer auf Forumsebene an. Bitte beachten Sie, dass verspätete Termine nicht mehr wahrgenommen werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Termine für das Bürgerbüro werden täglich neu ab 7.45 Uhr freigeschaltet. Buchen können Sie diese Termine dann entweder hier online sofort oder telefonisch ab 8.00 Uhr unter 02305 / 106-2333 oder -2292. In sehr dringenden Fällen bzw. Notfällen kann auch eine E-Mail mit Angabe der Rückrufnummer und dem Anliegen an buergerbuero@castrop-rauxel.de geschrieben werden. In der Regel erhalten Bürgerinnen und Bürger innerhalb eines Werktages eine Antwort / einen Rückruf.

 

Von April bis September: Bürgerbüro öffnet jeden ersten Samstag im Monat

Im Rahmen einer sechs Monate dauernden Erprobungsphase stehen die Türen des Bürgerbüros ab April 2023 vorerst bis September an jedem ersten Samstag im Monat von jeweils 9.00 bis 12.00 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen offen, denen unter der Woche kein Besuch möglich ist.

Das zusätzliche Service-Angebot kann zum ersten Mal am Samstag, 1. April, von Terminkundinnen und -kunden in Anspruch genommen werden. Die Terminvergabe erfolgt immer vier Wochen im Voraus, für den April drei Wochen vorab und damit ab Freitag, 10. März.

Die gebuchten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Eine vorzeitige oder verspätete Wahrnehmung eines gebuchten Termins ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Für die Beantragung von Dokumenten sind aktuelle, biometrische Lichtbilder bereits mitzubringen. Ein Erscheinen ohne Termin, um beispielsweise Dokumente abzuholen, ist nicht möglich.

 

Bestimmte Kurzanliegen können ohne Termin erledigt werden

  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • Lebensbescheinigung
  • Steuer-ID
  • Haushaltsbescheinigung der Familienkasse
  • Untersuchungsberechtigungsschein

Sie erhalten bei diesen Anliegen ohne Termin am Eingang im Ratsfoyer eine Wartemarke. Um gegebenenfalls bei einer längeren Wartezeit diese anders nutzen zu können, ist auf den Marken ein QR-Code abgedruckt. Mit diesem können Bürgerinnen und Bürger auch unterwegs über ihr Smartphon überprüfen, welche Nummer aufgerufen wird.

 

Zur Beantragung eines Personalausweises biometrisches Passbild mitbringen 

Wer ein neues Ausweisdokument wie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, der benötigt für diesen Termin im Bürgerbüro ein biometrisches Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein darf.

Um Verzögerungen im Ablauf des Bürgerbüros zu vermeiden, möchte die Stadtverwaltung daran erinnern, sich unbedingt im Vorfeld eines solchen Bürgerbüro-Termins um ein biometrisches Lichtbild zu kümmern und dieses dann mitzubringen.

Denn der Fotoautomat im Rathaus kann derzeit nur im absoluten Ausnahmefall genutzt werden. Ohnehin ist das Rathaus momentan noch immer nur für Bürgerinnen und Bürger mit Termin geöffnet. Wer also einen Termin im Bürgerbüro hat und vor diesem Termin noch Passbilder machen lassen muss, möge dies bitte an der Eingangsschleuse vor dem Rathaus-Eingang B anmelden, damit die Beantragung des Passes im Bürgerbüro im Anschluss ohne Verzögerung erfolgen kann.

 

Aktuelle Regelung für ablaufende Personalausweise / Reisepässe

Das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat teilt aufgrund der aktuellen Corona-Lage mit: Sollte der Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, können Bürger*innen ihrer Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen. Sollte der Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für die Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien. Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden.

Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten generell nur zwingend erforderliche Reisen angetreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informiert werden.

Folgende Dienstleistungen hält das Bürgerbüro im Rathaus, Eingang B, Zimmer 105, für Sie bereit:

Blick in das Bürgerbüro Castrop-Rauxel
Öffnungszeiten
Montag08:00-13:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
Dienstag08:00-13:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
Mittwoch07:00-12:00 Uhr   13:00-15:00 Uhr    
Donnerstag08:00-12:30 Uhr   14:00-17:30 Uhr    
Freitag07:00-12:00 Uhr      

Dies sind die Zeitfenster, für die Bürgerbüro-Termine online gebucht werden können! Hinweis: Der Ausgabeschalter für Kurzanliegen und Dokumentabholungen schließt jeweils 15 Minuten vor Ende der allgemeinen Öffnungszeit.

Leitung
Detlef Grunau
Adresse
Rathausfassade
Rathaus Castrop-Rauxel
Raum Block A, 1. Etage
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Kartenansicht
Telefon
02305 / 106 - 2333, - 2292
Fax
02305 / 106 - 2378