Reisepass (ePass) in A-Z | Stadt Castrop-Rauxel

A-Z

Produkt Reisepass (ePass)

Deutsche Staatsangehörige, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Seit November 2007 wird auf Antrag ein neuer Reisepass mit biometrischen Daten (Passbild und Fingerabdruck) ausgestellt. Die bisher ausgestellten Reisepässe sind weiterhin gültig. Eintragungen von Kindern in den Reisepass sind nicht mehr möglich.

Jedes Kind benötigt einen eigenen Kinderreisepass.

Im Bereich der Europäischen Union ist als Passersatz ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis zugelassen. 

Prüfen Sie bitte immer vor Reiseantritt, welches Passpapier Sie für die Einreise in andere Länder benötigen. Hinweise hierzu finden Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Gültigkeitsdauer

Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, bei Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer ist, falls benötigt, ein neuer Reisepass zu beantragen.

Seit dem Jahr 2003 wird mit dem 48-Seiten-Reisepass eine neue Passart ausgestellt. Dieser Reisepass enthält im Vergleich zum normalen Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Eintragungen. Der Pass ist damit besonders für Geschäftsleute und Vielreisende interessant. Das Antragsverfahren ist identisch mit dem Antragsverfahren für normale Reisepässe. Für den 48-Seiten-Reisepass werden höhere Gebühren erhoben.

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist persönlich wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsformular und der Identitätsprüfung zu stellen. Einen Reisepass können Sie nicht online beantragen. Im Falle von Behinderungen, Krankheit oder Gebrechlichkeit nehmen sie bitte vorab Kontakt mit dem Bürgerbüro auf, um das Antragsverfahren zu besprechen. Die Abholung eines Reisepasses kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, erfolgen. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer zur Ausstellung eines Reisepasses richtet sich nach den Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei Berlin. Zur Zeit beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Dieser Pass ist dann in der Regel 3 Tage nach Antragstellung fertig gestellt. Für die Beantragung im Express-Verfahren wird eine zusätzliche Express-Gebühr von 32 EUR erhoben.

Unter www.castrop-rauxel.de/ausweisstatus können Sie nach erfolgter Beantragung den Bearbeitungsstatus Ihres Reisepasses abfragen. Hierfür benötigen Sie die Seriennummer, die Sie auf Ihrem Abholschein finden. Der Abholschein wird Ihnen bei der Beantragung im Bürgerbüro übergeben.

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt. Vorraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt. Die Notwendigkeit des vorläufigen Reisepass ist vom Antragsteller zu belegen (z.B. Reiseunterlagen, Flugticket). Vor Beantragung sollte auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden, ob das entsprechende Reiseland einen vorläufigen Reisepass akzeptiert.

Die Passbehörde entscheidet anschließend, ob die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses begründet ist. Der vorläufige Reisepass wird durch die Passbehörde sofort ausgestellt und ist ein Jahr gültig.

Reisepass, Foto: stromie, pixelio.de
Kosten

Reisepass für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 60 EUR, Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR, Reisepass 48 Seiten für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 82 EUR, Reisepass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 59,50 EUR, Reisepass im Expressverfahren für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 92 EUR, Reisepass im Expressverfahren für Personen unter 24 Jahren: 69,50 EUR, Reisepass 48 Seiten-Expressverfahren für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 114 EUR, Reisepass 48 Seiten-Expressverfahren für Personen unter 24 Jahren: 91,50 EUR, vorläufiger Reisepass: 26 EUR

Erforderliche Unterlagen

Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise), ggf. Geburtsurkunde (wenn noch nie ein Dokument vorhanden war oder im letzten Dokument Fehler aufgetaucht sind), ggf. Staatsangehörigkeitsausweis. Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich und mind. ein Sorgeberechtigter muss bei Antragstellung anwesend sein. 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) Bei ausländischen Urkunden ist die Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Übersetzers notwendig, wenn die Urkunde nicht mehrsprachig ist.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss Deutscher sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Ist der Antragsteller mit Nebenwohnsitz in Castrop-Rauxel gemeldet, muss die Ermächtigung zur Ausstellung eines Reisepasses von der zuständigen Passbehörde eingeholt werden. Der Antragsteller muss Volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage der Ausweise der Eltern, ggf. Nachweis über das Sorgerecht). Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der auch als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.