Meldebescheinigung in A-Z | Stadt Castrop-Rauxel

A-Z

Produkt Meldebescheinigung

Zur Vorlage bei Behörden und privaten Institutionen erhalten Sie im Bürgerbüro Meldebescheinigungen.

Eine Meldebescheinigung kann auch schriftlich beantragt werden. Dazu muss allerdings vorab die Gebühr von 9 Euro auf das Konto Stadtkasse Castrop-Rauxel, IBAN DE61 4265 0150 0000 0006 04 eingegangen sein. Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: „1053434 - 0732 MB“.

Den Zahlungsnachweis, das kann ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg sein, bitte als Anlage an Ihren formlosen Antrag beigefügen. Der Antrag muss persönlich unterschrieben sein. Eine Kopie Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitel und Pass/Reiseausweis muss zum Zweck des Unterschriftenabgleiches ebenfalls beigefügt sein. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse zu nennen. Sie erhalten die Meldebescheinigung dann per Post.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ein unvollständiger Antrag zurückgesandt wird und erneut mit vollständigen Angaben/Anlagen gestellt werden muss.

Dies gilt auch für Anfragen aus dem Ausland.

Eine Meldebescheinigung kann persönlich oder mit einer Vollmacht im Bürgerbüro beantragt werden.

Kosten

Meldebescheinigung: 9,00 EUR - für Rentenzwecke: gebührenfrei

Voraussetzungen

Der Betroffene muss in Castrop-Rauxel gemeldet oder gemeldet gewesen sein. Ausnahmen: - Nach 5 Jahren des Wegzuges oder des Todes dürfen die Daten nur zu Beweiszwecken benutzt werden. Daten über die Anschrift sowie den Sterbetag und -ort dürfen ohne Nachweis der Beweisnot erteilt werden. - Daten länger als 50 Jahre verstorbener oder verzogener Einwohner stehen grundsätzlich wegen der Löschungspflicht nicht mehr zur Verfügung.

Kontakt