Abmeldung des Wohnsitzes in A-Z | Stadt Castrop-Rauxel

A-Z

Produkt Abmeldung des Wohnsitzes

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich bei Ihrer bisherigen Meldebehörde im Bürgerbüro der Stadt Castrop-Rauxel nicht abmelden.

Bitte melden Sie sich aber unverzüglich an Ihrem neuen Wohnort bei der dortigen Meldebehörde an. Nach dem neuen einheitlichen Bundesmeldegesetz beträgt die Frist für die An-, Ab- und Ummeldung zwei Wochen. Die neue Meldebehörde veranlasst dann die Abmeldung in Castrop-Rauxel.

Die Abmeldepflicht besteht aber weiterhin, wenn Sie im Ausland Ihren neuen Wohnsitz nehmen oder eine von mehreren Wohnung (zum Beispiel Zweitwohnung) in Deutschland aufgeben.

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung in der neuen Stadt: Personen über 16 Jahre sind persönlich meldepflichtig. Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgaben die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

Wohnungsgeberbestätigung

Eine Bestätigung des bisherigen Vermieters ist bei der Abmeldung nur notwendig, wenn eine Wohnung ersatzlos aufgegeben wird, z.B. bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Zweitwohnung.

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